Die Patient*inneninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V für gesetzlich krankenversicherte Patient*innen können Sie hier aufrufen.
Näheres zum Entlassmanagement unserer Klinik finden Sie auch unter dem Menüpunkt „Service“.
Worum geht es beim Entlassmanagement?
Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patient*innen zu organisieren.
Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patient*innen aus dem Krankenhaus vorzubereiten.
Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?
Im Rahmen des Entlassmanagements kann es für uns erforderlich werden, Kontakt zu Außenstehenden aufzunehmen. Hierzu zählen insbesondere Ärzt*innen, Heilmittelerbringer*innen, Ergotherapeut*innen, Lieferant*innen von Hilfsmitteln sowie Kranken- oder Pflegekassen. Sollte eine Übermittlung Ihrer Patient*innendaten notwendig werden, setzt dies Ihre schriftliche Einwilligung voraus.
Der Aufnahmetag
Sie erhalten eine ausführliche Patient*inneninformation sowie eine Einwilligungserklärung zum Entlassmanagement.
Mit einer pflegerischen und ärztlichen Einschätzung (Assessment) ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen den voraussichtlichen Versorgungsbedarf nach Ihrem stationären Aufenthalt.
Während Ihres Aufenthaltes
In der Regel werden die Informationen aus dem Assessment in Absprache mit den Ärzt*innen an den Sozialdienst übermittelt, falls bei Ihnen ein besonderer Versorgungsbedarf nach Ihrem stationären Aufenthalt bei uns in der Klinik in Preetz zu erwarten ist.
Der Entlassplan
Während des Aufenthaltes wird für alle Patient*innen ein Entlassplan erstellt. Hierin werden alle rund um die Entlassung wichtigen Dinge dokumentiert. Die Informationen stehen dem gesamten Behandlungsteam jederzeit zur Verfügung.
Der Entlasstag
Am Entlasstag wird mit Ihnen das Entlassgespräch geführt. Sie erhalten den Entlassbrief.
Der Entlassbrief
Hierin sind der Behandlungsverlauf und die mögliche weiterführende Versorgung beschrieben. Außerdem erhalten Sie Ihren Medikationsplan.
Medikationsplan
Üblicherweise geben wir Ihnen die Medikamente für einige Tage, z.B. übers Wochenende, direkt mit. Außerdem kann es sein, dass Sie Verordnungen benötigen.
Verordnungen
Nach einem Aufenthalt bei uns benötigen Sie möglicherweise Verordnungen, wie z. B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch diese erhalten Sie am Entlasstag.
So können Sie gut versorgt die Anschlussbehandlung mit Ihren weiterbehandelnden Ärzt*innen in Ruhe besprechen.