Außer im Bereich der Intensivstation gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Besuchszeiten. Nach Möglichkeit sollten Besuche jedoch am Nachmittag erfolgen.
Im Bereich der der Intensivstation sind Besuchszeiten für den Zeitraum 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr festgelegt.
Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
Gemäß § 3 des AGG ist das Mitführen von Assistenzhunden auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens zulässig. Bitte beachten Sie die entsprechende Kennzeichnung des Hundes mit einer Kenndecke/Kennhalsband.
Assistenzhunde sind in allen Bereichen erlaubt, die auch dem allgemeinen Publikum offenstehen, wie z.B. der Cafeteria.
- Bei Patientenbesuchen informieren Sie sich bitte vorab über die Möglichkeit des Besuches. Die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes ist vom Zustand des Patienten abhängig. Im Weiteren können durch die betreuende Abteilung des Patienten (z.B. Intensivstation) Einschränkungen entstehen.
- Patienten mit Assistenzhunden:
Bitte Infomieren Sie vorab die Station / den betreuenden Bereich um evtl. erforderliche Vorbereitungen zu treffen. Bitte führen Sie Impfpass, Entwurmungsnachweis und einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) des Hundes mit sich.
Hinweis: Eine Betreuung des Hundes durch Mitarbeiter der Klinik ist während des Aufenthaltes nicht möglich!